.............................................................................
Wenn Sie keine Nachfolgeregelungen treffen, tritt die im bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Wollen Sie die gesetzliche Erbfolge nicht, müssen Sie zu Lebzeiten handeln, indem Sie eine bestimmte Nachfolge festlegen. Denn bei der gesetzlichen Regelung erben nicht immer diejenigen, denen Sie Ihr Vermögen zuwenden wollen. Es bedarf einer ausführlichen persönlichen Rücksprache, die richtige Regelung zu finden.
Bei einem Immobilienkauf oder -verkauf benötigen Sie die Hilfe eines Notars, der Sie berät, den Vertrag entwirft und Sie bei der Abwicklung unterstützt. Ich stehe Ihnen fachlich bei der Veräußerung oder dem Erwerb Ihres Objektes zur Verfügung. Auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens treten eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auf. In jeder Hinsicht helfen wir Ihnen als Rechtsanwalt oder Notar weiter.
Alle Facetten des Gesellschaftsrechts werden von uns bearbeitet. Im Gesellschaftsrecht können in Betracht kommen:
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- AG (Aktiengesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- GmbH & Co. KG
- Partnerschaftsgesellschaft
- Unternehmensgesellschaft
Teilweise sind Gesellschaftsverträge beurkundungspflichtig. Der abgeschlossene Gesellschaftsvertrag enthält die Regelungen über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Im Falle einer Scheidung und deren Folgesachen brauchen Sie einen Rechtsanwalt.
Wenn sich die Eheleute zu einer Trennung entschließen, ist die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar besonders wichtig.
Selbstverständlich bearbeiten wir in unserem Hause alle weiteren denkbaren Rechtsgebiete oder benennen Ihnen kompetente Partnerkanzleien.